Aktuelle Fristen
Keine Einträge vorhanden
Keine Einträge vorhanden
Keine Einträge vorhanden
Keine Einträge vorhanden
Psychologie ist für viele junge
Menschen ein echtes Wunschstudium – leider scheint es angesichts der
extrem hohen Anforderungen an den Abiturdurchschnitt von ca. 1,0 bis 1,3
für viele nahezu unerreichbar und damit ein Traum zu bleiben.
Mit der Studienplatzklage kann dieser Traum vom Erhalt des Studienplatzes in Psychologie Wirklichkeit werden. Denn obwohl ein
Psychologiestudienplatz so beliebt ist, hält sich die Anzahl der Kläger in sehr überschaubaren Grenzen – was die Erfolgsaussichten
eines Verfahrens deutlich erhöht. Zudem zeigen sich gerade im Rahmen der
Studienplatzklagen in Psychologie die Hochschulen während der laufenden
gerichtlichen Verfahren (entgegen mancher Gerüchte aber auch erst dann!)
durchaus vergleichsbereit. In bemerkenswerter Regelmäßigkeit werden hierbei Jahr für Jahr Zulassungsvergleiche erzielt. Ein
solcher Zulassungsvergleich stellt bereits deshalb den optimalen
Verfahrensausgang dar, weil der Studienplatz in aller Regel noch vor
Abschluss des gerichtlichen Verfahrens zugesprochen wird und er
endgültig ist.
Wir wissen, an
welchen Hochschulen ein Verfahren erfolgversprechend ist, welche
Universitäten sich grundsätzlich vergleichsbereit zeigen und welche
taktischen Maßnahmen den entscheidenden Unterschied zwischen Erfolg und
Misserfolg markieren können. Nutzen Sie daher unser Wissen und unsere Kompetenz zu Ihrem Vorteil und erfüllen Sie sich Ihren Traum vom
Psychologiestudium! Gerne beraten wir ausführlich zu Chancen, Kosten und
Risiken einer Studienplatzklage im Studiengang Psychologie und entwickeln
gemeinsam mit Ihnen eine optimale individuelle Strategie. Sprechen Sie
uns an!
"Teipel & Partner: Bislang rund 90% (exakt:89,47%) der Studienplatzklagen in nichtmedizinischen Studiengängen (Bachelor und Master) im Wintersemester 2019/2020 erfolgreich abgeschlossen!
Wir freuen uns, mitteilen zu können, dass wir bislang (Stand: 21.12.2019) unglaubliche 89,47% unserer Studienplatzklagen in nichtmedizinischen Studiengängen zum Wintersemester 2019/2020 erfolgreich abgeschlossen haben. Es sind hierbei keine KEINE Losverfahren oder Verlosungsvergleiche beinhaltet – sämtliche unserer Mandantinnen und Mandanten haben in dem angegebenen Umfang den Studienplatz endgültig und sicher erhalten.
Erfolgreich waren wir z.B. an den folgenden Hochschulen und Universitäten:
- Gothe-Universität Frankfurt
- Universität Hildesheim
- Hochschule Rhein Main
- Universität Duisburg Essen
- Bergische Universität Wuppertal (mehrere Studiengänge)
- Universität Passau
- LMU München (mehrere Studiengänge)
- Universität Hamburg
- Leuphana Universität (mehrere Studiengänge)
- Universität Siegen
- Hochschule Düsseldorf
Sämtliche Entscheidungen sind rechtskräftig und damit endgültig. Die Verfahren in den verbliebenen 10,53% laufen derzeit noch.
Wir gratulieren allen unseren Mandantinnen und Mandanten zum erhaltenen Studienplatz und wünschen ihnen viel Erfolg im Studium!
An den nachfolgend genannten Verfahren waren wir immer beteiligt und haben stellenweise rund 10% aller Antragsteller/-innen vertreten. Hiermit ist jedoch nicht die Aussage verknüpft, dass wir alle Antragsteller/-innen vertreten haben oder dass sämtliche unserer Mandantinnen/Mandanten einen zusätzlichen Studienplatz erhalten haben.
Zu den nachfolgend genannten weiteren Studienplätze kam es durch eine Studienplatzklage von Teipel & Partner Rechtsanwälte, die das bzw. die Verfahren ausschließlich oder ebenfalls geführt haben. In jedem der Verfahren hat unsere Mandantin/unser Mandant den Studienplatz tatsächlich erhalten, es sei denn, Abweichendes geht aus der Formulierung hervor (insbesondere bei Masterplatzklagen).
Mit der Studienplatzklage können Sie einen Studienplatz in Medizin oder Zahnmedizin in Deutschland einklagen - unabhängig von Abiturnote, Wartezeit und Nc. Mit unserer Optimierung der Bewerbung über hochschulstart können Sie Ihre Chancen auf den Erhalt eines Studienplatzes in Medizin und Zahnmedizin zusätzlich steigern.
Quereinsteiger aus dem Ausland (Quereinstieg Medizin) informieren wir ausführlich auf unserer Seite quereinsteiger-medizin.de über die Möglichkeiten des Wechsels und einer Studienplatzklage Medizin ins höhere Fachsemester.