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29.10.2019
Mittels einer durch Teipel & Partner Rechtsanwälte geführten Studienplatzklage für den Studiengang Humanmedizin konnten wir unserer Mandantschaft den gewünschten Vollstudienplatz an der Universität Göttingen zum Wintersemester 2019/2020 im zweiten Fachsemester verschaffen (Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig).
Zum wiederholten Male habe wir als einzige Kanzlei den gewünschten Studienplatz erhalten; dies ist zwar wegen des Sammelcharakters der Verfahren auch etwas Glück, vorliegend jedoch kam es auch gerade deshalb zur Zuweisung des Studienplatzes, weil andere – auch anderweitig anwaltlich vertretene Antragsteller*innen – erforderliche Dokumente nicht vorgelegt hatten und ihre Anträge daher als unzulässig durch das Verwaltungsgericht eingestuft wurden.
Mandatsführender Rechtsanwalt war Rechtsanwalt Christian Teipel.
Mit der Studienplatzklage können Sie einen Studienplatz in Medizin oder Zahnmedizin in Deutschland einklagen - unabhängig von Abiturnote, Wartezeit und Nc. Mit unserer Optimierung der Bewerbung über hochschulstart können Sie Ihre Chancen auf den Erhalt eines Studienplatzes in Medizin und Zahnmedizin zusätzlich steigern.
Quereinsteiger aus dem Ausland (Quereinstieg Medizin) informieren wir ausführlich auf unserer Seite quereinsteiger-medizin.de über die Möglichkeiten des Wechsels und einer Studienplatzklage Medizin ins höhere Fachsemester.