Die Facharztprüfung anfechten

Nicht weniger anspruchsvoll sind Facharztprüfungen, die für den beruflichen Werdegang einer jeden Ärztin bzw. eines jeden Arztes im Hinblick auf die angestrebte Spezialisierung erforderlich sind. Wird das Nichtbestehen der Facharztprüfung bekanntgegeben, so wird in aller Regel eine Auflage erlassen, so dass sich dadurch die Zulassung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt zeitlich verzögert. Das wiederum kann zu finanziellen Einbußen oder gar zum Verlust der gewünschten Facharztstelle führen.

Facharztprüfungen verlaufen nicht fehlerfrei. Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze sind auch bei diesen Prüfungen anwendbar. Es passieren immer wieder Verfahrens- aber auch Beurteilungsfehler, so dass es sich empfiehlt, im Falle des Nichtbestehens die Prüfungsbewertungen überprüfen zu lassen. So ist es bereits durch uns geführte Verfahren mehrfach aufgedeckt worden, dass die Mitglieder der Prüfungskommission keine konkrete Kenntnis der Prüfungsordnung hatten, so dass die Prüfung bereits fehlerhaft durchgeführt worden ist. Auf der Prüferbank sitzen zudem nicht selten Prüfer, die ihre Kollegen in der Prüfung zu Unrecht unfair behandeln, oftmals aus doch sach- und insbesondere fachfernen Gründen.

Bei der mündlichen Facharztprüfung gibt es zudem die Besonderheit, dass der Verlauf der Prüfung per Tonbandaufzeichnung erfolgt, so dass sämtliche Prüferexzesse aufgenommen werden. Dabei ist es bemerkenswert, dass die Prüfer trotz der Tonbandaufzeichnung immer wieder unsachliche Äußerungen tätigen. Das führt dazu, dass TEIPEL & PARTNER Rechtsanwälte aufgrund der klaren Beweislage bei der Prüfungsanfechtung einer Facharztprüfung oft beachtliche Erfolge erzielen.

Aber auch im Rahmen der inhaltlichen Bewertung unterlaufen Fehler, insbesondere dann, wenn neueste fachwissenschaftliche Erkenntnisse im jeweiligen Bewertungsverfahren nicht berücksichtigt worden sind oder die in der Fachwelt anerkannten Antworten im konkreten Prüfungsverfahren zu Lasten der Prüflinge als fehlerhaft bewertet worden sind.

Nicht selten werden aber auch die vorgeschriebenen Prüfungszeiten nicht eingehalten, so dass der Prüfungsanspruch in zeitlicher Hinsicht verkürzt wird. Zudem konnten wir in Verfahren Fehler bei der Zusammensetzung der Prüfungskommission aufdecken, so dass die Prüfung wiederholt werden musste.

TEIPEL & PARTNER Rechtsanwälte helfen Ihnen bundesweit und erarbeiten eine strategische und individuelle Lösung für Ihr Problem. 

Kleingedrucktes? Nein danke. Unsere Mandatskonditionen:

Mandatskonditionen Privatpersonen

Abrechnung (Stundensatz)

Abrechnungstakt

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Mindestbetrag

Prozesskostenhilfe

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Honorarhöchstgrenze (Deckelung)

Zahlbar per

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480,00 EUR

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10% IT-Kosten

2.500,00 EUR (zzgl. 10% IT-Kosten und zzgl. 19% Umsatzsteuer)

Nein

In der Regel maximal 540,50 EUR in Gerichtsverfahren

Nein

Überweisung, Kreditkarte (PayPal)

Via Paypal (vorbehaltlich Bonität, zzgl. Zinsen)

Mandatierung

Im Anschluss an ein Erstgespräch, das Sie ebenfalls direkt über diese Seite buchen können und welches als Video- oder Telefonkonferenz per Microsoft Teams durchgeführt wird (Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist diesseits aktiviert), können Sie uns mittels eines Einladungslinks direkt online im "teipelverse" mandatieren und dort selbstverständlich auch (fortwährend) Unterlagen hochladen. Wir benötigen keine Dokumente per Post oder in Schriftform; Sie erhalten durch uns die Möglichkeit, Ihre Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) zu unterschreiben - und dies für Sie kostenfrei. Im "teipelverse" können Sie zudem jederzeit den Stand Ihres Verfahrens einsehen, Unterlagen und Rechnungen herunterladen und auch Kostenbeträge angeben, bei deren Erreichen Sie automatisch benachrichtigt werden möchten. Die weitere Erfassung ist sodann so lange deaktiviert, bis Sie einen weiteren Betrag zur Bearbeitung freigeben. Hiermit gewährleisten wir nicht nur absolute Kostensicherheit, sondern auch vollständige Kostentransparenz: So können Sie nicht nur erhaltene Rechnungen im teipelverse einsehen und herunterladen, sondern sich auch - und zwar in Echtzeit - die aktuell erfasste Summe anzeigen lassen, unabhängig davon, ob Sie bereits eine Rechnung erhalten haben oder nicht. 

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